Wir unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht nach §203 StGB.
Ihr Vorteil einer privaten Inrechnungsstellung Ihrer therapeutischen Sitzungen zeigt sich darin, dass die nicht von den Krankenkassen finanzierte Psychotherapie weder bei Ihrer Krankenkasse, noch entsprechenden Versicherungsträgern aktenkundig wird. Dadurch werden Sie auch künftig Versicherungen ohne (Risiko)-Aufschläge abschließen können.